Allgemeine Geschäftsbedingungen der Imfri GmbH
vom 12.09.2022
1. Anwendungsbereich und Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einer individuellen Vereinbarung (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Aufträgen (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die Imfri GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
- Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
- Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beiderlei Geschlecht.
2. Vertragsschluss
- Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während 30 Tagen an die Offerte gebunden.
- Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
- Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
- Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf 5 Tagen seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit.
4. Vergütung
- Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
- Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig.
5. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offert Stadium und auch nach Beendigung des Vertrags.
6. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf den Auftraggeber über.
- Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer allfällige durch die Änderungen entstehende Mehrkosten.
7. Verzug und Verrechnung
- Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
- Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.
- Die Verrechnung mit Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers möglich.
8. Haftung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss diesem Vertrag und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer beigezogene Drittfirmen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
10. Änderungen
- Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht der Auftragnehmer Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
- Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
11. Anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht. unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen, Internationalen Privatrechts.
12. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig.